Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 02.11.2010 - 4 BV 338/10 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. November 2010 - 4 BV 338/10 (https://dejure.org/2010,54046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,54046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.11.2010 - 4 BV 338/10
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 9/11
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 9/11
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
Die Beschwerde des Beteiligten zu 14) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. November 2010 - 4 BV 338/10 - wird zurückgewiesen.2010 - 4 BV 338/10 - stattgegeben, wobei es die Protokolle aus dem Verfahren 4 BV 880/09 mit der dortigen Beweisaufnahme zu Beweiszwecken hinzugezogen hat.
2010 - 4 BV 338/10 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Betriebsbegriff - Feststellung von eigenständigen betriebsratsfähigen …
Der Beteiligte zu 2) ist der am 11./12. Mai 2010 für das Unternehmen gewählte Betriebsrat, dessen Wahl in den Verfahren 4 BV 329/10 - 9 TaBV 8/11 - und 4 BV 338/10 - 9 TaBV 9/11 - erfolgreich angefochten worden ist. - LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 8/11
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
Die Wahl wurde außer im vorliegenden Verfahren im Verfahren 4 BV 338/10 - 9 TaBV 9/11 - erfolgreich angefochten.